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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2018


Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden, sofern und soweit keine von diesen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.


1. Vertragsabschluss


Der Vertragsabschluss erfolgt auf Grundlage des jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses.

Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch uns zu Stande oder mit Beginn der Leistungserbringung durch uns.


2. Vertragsentgelt


Die Höhe und die Fälligkeit des Vertragsentgelts bestimmt sich nach unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis im Zeitpunkt des Vertragsschlusses

2.1 Gutscheine


2.1.1. Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

2.1.2. Die Gutscheine haben Gültigkeit von 3 Jahren ab Tag der Ausstellung.

2.1.3. Die Gutscheine können zweckgebunden oder als Wertgutschein erworben werden. Eine Verrechnung mit z.B. anderen Kursangeboten ist möglich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, ebenso keine Erstattung ab dem 15. Tag nach Gutscheinerwerb. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.

2.1.4. Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.


3. Schulungen


3.1. Anmeldung


Der Kunde ist an seine Anmeldung zu unseren Schulungsleistungen maximal 1 Woche gebunden. Es sei denn, dass die Annahme der Anmeldung unter regelmäßigen Umständen zu einem früheren Zeitpunkt zu erwarten ist. Nach Prüfung der Verfügbarkeit der Leistung bestätigen wir die Anmeldung bzw. erklären die Ablehnung.

3.2. Persönliche Voraussetzung


Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen wassersportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit oder sonstigen Beeinträchtigungen leidet, die den ordnungsgemäßen Schulungsablauf gefährden können. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

3.3. Mindestteilnehmerzahl, Schulungsausfall/-abruch/-änderung


3.3.1. Für die Durchführung der Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl (5 Personen) vorgesehen, welche in unserer Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist. Sollte eine Schulung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, sind wir berechtigt, die Schulung nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer unverzüglich mindestens eine Woche vorher benachrichtigen und die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

3.3.2. Der Schulungsablauf kann aufgrund von höherer Gewalt, wie Streik, Krankheit, Wetterbedingungen, und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen sowie bei Sicherheitsbedenken von der angegebenen Struktur unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer abweichen werden. Sofern ein Schulungstermin ausfällt, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und ein Ersatztermin unverzüglich bekannt gegeben.

3.4. Vertragsrücktritt


3.4.1. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kursbeginn fallen Kosten in Höhe von 30% des Gesamtbetrages an. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 2 Wochen vor Kursbeginn fallen Kosten in Höhe von 50% des Gesamtbetrages an. Am Tag des Kursbeginns fallen Kosten in Höhe von 80% des Gesamtbetrages an. Der Nachweis und die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehenden Pauschalen entstanden sei.

3.5. Prüfungen


3.5.1. Alle Prüfungen werden durch uns oder von uns beauftragte Personen bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet. Eine fristgemäße Anmeldung kann nur erfolgen, wenn der zu prüfende Teilnehmer die erforderlichen Prüfungsunterlagen (Anmeldung, ärztliches Zeugnis, Passbild etc.) uns mind. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin vorlegt und die Prüfungsgebühren an uns vorauszahlt. Wir leiten die Anmeldung und die Gebühren an die Prüfungskommission unverzüglich weiter. Die von uns genannten Prüfungsgebühren sind unverbindlich, da sie von der Prüfungskommission festgelegt und entsprechend geändert werden können.

3.5.2. Die Prüfungen samt Anmeldungen werden durch die Prüfungskommission in eigener Verantwortung durchgeführt. Es gelten die Prüfungsbedingungen der Prüfungskommission, welche bei der Prüfungskommission angefordert werden können.

3.6. Weisungsbefugnis


3.6.1. Die Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Schulungsteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus der Schulung führen.


4. Törns


4.1. Anmeldung


Der Kunde ist an seine Anmeldung zu unseren Törns maximal 1 Woche gebunden. Es sei denn, dass die Annahme der Anmeldung unter regelmäßigen Umständen zu einem früheren Zeitpunkt zu erwarten ist. Nach Prüfung der Verfügbarkeit der Leistung bestätigen wir die Anmeldung bzw. erklären die Ablehnung.

4.2. Persönliche Voraussetzung


Voraussetzung für die Törnteilnahme ist, dass der Schulungsteilnehmer mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen kann und nicht an ansteckenden Krankheiten oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen leidet, die den ordnungsgemäßen Törnablauf gefährden können.

4.3. Durchführung des Törns


4.3.1. Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich.

4.3.2. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch uns zur Verfügung gestellt. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf sich verspätende Teilnehmer zu warten.

4.4. Mindestteilnehmerzahl


4.4.1. Für die Durchführung des Törns ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, welche in unserer Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist. Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, sind wir berechtigt, den Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer unverzüglich mindestens eine Woche vorher benachrichtigen und die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

4.4.2 Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

4.5. Vertragsrücktritt


4.5.1. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Törnbeginn fallen Kosten in Höhe von 30% des Gesamtbetrages an. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 2 Wochen vor Törnbeginn fallen Kosten in Höhe von 50% des Gesamtbetrages an. Am Tag des Törnbeginns fallen Kosten in Höhe von 80% des Gesamtbetrages an. Der Nachweis und die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehenden Pauschalen entstanden sei.


4.6. Weisungsbefugnis


Die Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen.

4.7. Risikogemeinschaft


Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution von Euro 1.000,00. Die Kaution wird entsprechend pro Kopf auf die Teilnehmer verteilt. Diese dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden ausschließlich selbst, haftet er für den entstandenen Schaden. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher lässt sich nicht feststellen, haftet die Crew der Teilnehmer gesamtschuldnerisch. Das Bordrisiko trägt jeder selbst.

4.8. Törnablauf


4.8.1. Die Törnablauf (Route, Zeitplan) wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew/Teilnehmern festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch unter Berücksichtigung der Interessen der Crew/Teilnehmer gegeben erscheint und zumutbar ist. 4.8.2. Der Törnablauf kann aus Gründen höherer Gewalt, wie Streik, Krankheit, Wetterbedingungen, und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen sowie bei Sicherheitsbedenken geändert werden. Die Entscheidung obliegt dem Schiffsführer unter Berücksichtigung der Interessen der Crew/Teilnehmer.


5. Bootsvermietung


5.1. Mietgegenstand


5.1.1. Wir vermieten Wassersportgeräte aller Art (wie z.B. Boote, Surfbretter) sowie sonstiges für den Wassersport geeignete Utensilien (wie z.B. Neoprenanzüge, Bootszubehör).

5.1.2. Die überlassenen Gegenstände werden durch uns regelmäßig gewartet und befinden sich in verkehrssicheren und einsatzbereiten Zustand.

5.2. Befähigung des Mieters


5.2.1. Der Mieter muss die notwendigen Kenntnis zur ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Benutzung der Mietsachen aufweisen und sich in entsprechender körperlicher Verfassung befinden. Handelt es sich um Segeljollen oder motorisierte Fahrzeuge, so erfolgt die Ausleihe ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Sportbootführerschein Binnen bzw. einem gleichwertigen Nachweis (z.B. VDWS Grundschein). Sollte der Mieter entgegen dieser Vorschrift fahren, so handelt er auf eigene Gefahr und haftet für alle auftretenden Schäden (sowohl am Mietboot als auch am Fremdboot, Floß, Haus, Personen, etc.) zu 100% selbst.

5.2.2. Sollten uns Hinweise vorliegen, die eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Benutzung der Mietsachen durch den Mieter in Frage stellen, wie z.B. übermäßige Alkoholisierung oder mangelnde Fahrfähigkeiten, sind wir berechtigt, die Übergabe zu verweigern bzw. die Weiternutzung zu untersagen.

5.3. Übernahme des Mietgegenstands


Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Mietsache von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen. Bei der Übergabe zu Tage tretende Mängel sind unverzüglich dem Vermieter oder einem Vertreter anzuzeigen.

5.4. Nutzung


5.4.1. Die Mietgegenstände, wie Boote und Surfbretter sowie das sonstige überlassene Material, wie z.B. Neoprenanzüge, Zubehör, ect. sind sach- und ordnungsgemäß sowie pfleglich zu behandeln und insbesondere Boote ordnungsgemäß zu sichern. Die überlassenen Mietgegenstände sind ausschließlich für den Einsatz im Rahmen des Wassersports zu verwenden.

5.4.2. Der Mieter ist zugleich Bootsführer und für eine sachgemäße und pflegliche Handhabung des Bootes zu Wasser und an Land verantwortlich.

5.4.3. Im Rahmen der Nutzung sind die für den Nutzungsbereich geltenden Vorschriften, Verordnungen und Gesetze zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Verkehrsregeln auf den Gewässern, wie Vorfahrtsregeln, Kollisionsverhütungsregeln ect.

5.4.4. Die Weiter- bzw. Untervermietung sowie der Einsatz im Rahmen einer gewerblichen Personen- und Güterbeförderung ist untersagt.

5.5. Haftung des Mieters


Für die Yachten und Jollen besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit 1000€ Selbstbeteiligung. Schäden durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder durch Verstoß gegen die Anweisungen des Wassersportlehrers sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Vom Mieter wird im Vorfeld eine Kaution für die Segeljolle (Mariner 600) in Höhe von 200¬ entrichtet. Diese wird nach dem Vermietungszeitraum bei schadenfreier Übergabe der Jolle erstattet. Im Schadensfall wird diese einbehalten und zur Reparatur des entstandenen Schadens genutzt. Sollte die Reparatur die Kosten von 200€ übersteigen, so wird der Mehrbetrag (maximal 800€ bei nicht grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die Anweisungen des Wassersportlehrers) dem Verschuldenden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der Schaden unter 200€ betragen, so wird die Differenz an den Verschuldenden zurückgezahlt. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die Crew gesamtschuldnerisch. Um individuellen Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und / oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfehlen wir eigene Vorsorge zu treffen.

5.6. Unfall


Bei Unfällen oder sonstigen Schadensfällen am Mietgegenstand (wie z.B. Diebstahl, Vandalismus) hat der Mieter unverzüglich, jedoch spätestens bei der Rückgabe des Bootes uns über den Unfallhergang, die Daten der Unfallbeteiligten sowie Zeugen und sonstige erforderliche Informationen (wie z.B. amtliche Kennzeichen der beteiligten Boote, Tagebuchnummer der unfallaufnehmenden Polizei etc.) zur Unfallregulierung schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Mieter darf am Unfallort keine Schuldanerkenntnis abgeben.

5.7. Rückgabe


5.7.1. Die vermieteten Sachen sind zum Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Sofern ein solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde, sind die Mietsachen am ursprünglichen Übergabeort zurückzugeben. Die Reinigung der Mietsache wird vom Mieter vorgenommen, es sei den zwischen dem Mieter und Vermieter wurden abweichende Vereinbarungen geschlossen.

5.7.2. Die Übergabe hat während unserer Geschäftszeiten zu erfolgen. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Reduzierung und Rückforderung des Mietzinses. Ersparte Aufwendungen oder Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs der Mietsache auf Grund der vorzeitigen Rückgabe für die Restmietdauer zu Gunsten des Vermieters entstehen, werden jedoch auf den geschuldeten Mietzins angerechnet. 5.7.3. Wird die vereinbarte Mietzeit durch Verschulden des Mieters überschritten, ist der Mieter unbeschadet weitere Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des hierfür maßgeblichen Mietpreises zu zahlen.


6. Haftung


Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Im Übrigen haften wir wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten.

Öffnungszeiten

in Abhängigkeit von Wetterlage und organisierten Events

1. Apr - 31. Okt

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