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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2water Wassersportzentrum

Stand 14.01.2026



1. Vertragsabschluss


Der Vertragsabschluss erfolgt auf Grundlage des jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses. Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch 2water zu Stande oder mit Beginn der Leistungserbringung durch 2water.


2. Vertragsentgelt


Die Höhe und die Fälligkeit des Vertragsentgelts bestimmt sich nach unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.1 Gutscheine


2.1.1. Gutscheine sind nach einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.

2.1.2. Die Gutscheine haben Gültigkeit von 3 Jahren ab Tag der Ausstellung.

2.1.3. Die Gutscheine können zweckgebunden oder als Wertgutschein erworben werden. Eine Verrechnung mit z.B. anderen Kursangeboten ist möglich.

2.1.4. Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.


3. Schulungen


3.1. Anmeldung


Die Anmeldung zu Kursen und Events erfolgt schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift der teilnehmenden Personen. Der Kunde ist an seine Anmeldung zu unseren Schulungsleistungen maximal eine Woche gebunden. Es sei denn, dass die Annahme der Anmeldung unter regelmäßigen Umständen zu einem früheren Zeitpunkt zu erwarten ist. Nach Prüfung der Verfügbarkeit der Leistung bestätigen wir die Anmeldung bzw. erklären die Ablehnung.

3.2. Vertragsrücktritt


Nach unserer Bestätigung ist die Anmeldung verbindlich und kostenpflichtig. Wenn spätestens eine Woche vor der vereinbarten Leistungserbringung keine Absage durch den Kunden erfolgt, wird für die vereinbarte Leistung die volle Gebühr laut Preisliste erhoben und 90 % des Wertes als Gutschein zur Einlösung bei 2water ausgestellt.

3.3. Persönliche Voraussetzung


Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen wassersportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit oder sonstigen Beeinträchtigungen leidet, die den ordnungsgemäßen Schulungsablauf gefährden können. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

3.4. Mindestteilnehmerzahl, Schulungsausfall/-abbruch/-änderung


3.4.1. Für die Durchführung der Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl (5 Personen) vorgesehen, welche in unserer Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist. Sollte eine Schulung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, sind wir berechtigt, die Schulung nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer unverzüglich mindestens eine Woche vorher benachrichtigen, ein neuer Termin vereinbart oder ggf. die geleisteten Zahlungen erstattet.

3.4.2. Der Schulungsablauf kann aufgrund von höherer Gewalt, wie Streik, Krankheit, Wetterbedingungen, und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen sowie bei Sicherheitsbedenken von der angegebenen Struktur unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer abweichen. Sofern ein Schulungstermin ausfällt, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und ein Ersatztermin unverzüglich bekannt gegeben.

3.5. Prüfungen


3.5.1. Zur Durchführung der Prüfungen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen kooperiert 2water regelmäßig mit Deutscher Segler-Verband e. V. (DSV). Den Kursteilnehmern wird nach den Vorgaben des DSV regelmäßig die Möglichkeit geboten, theoretische und praktische Prüfungen in Begleitung durch 2water wahrzunehmen. Kursteilnehmern ist darüber hinaus die Wahl des prüfenden Verbandes, Prüfungsausschusses und Prüfungstermin grundsätzlich freigestellt, sofern er die Voraussetzungen selbst erbringt. 2water stellt in diesem Falle kein Boot und Schiffsführer zur Verfügung.

3.5.2. Die Anmeldung zur Prüfung zu den amtlichen Sportbootführerscheinen erfolgt durch den Prüfungsteilnehmer selbst. Er ist für die fristgerechte Einreichung der erforderlichen Unterlagen und die Begleichung der anfallenden Gebühren selbst verantwortlich. Bei Versäumnissen kann die Teilnahme an der Prüfung durch den DSV verwehrt werden. 2water übernimmt keine Verantwortung für Leistungen und Anforderungen des DSV.

3.5.3. Die Übermittlung des Prüfungsergebnisses erfolgt durch die Prüfungskommission des DSV selbst. Sofern sich Kunden von 2water im Zusammenhang mit 2water einer Prüfung stellen, ist 2water berechtigt, durch den DSV über das Prüfungsergebnis in Kenntnis gesetzt zu werden, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch des Prüfungsteilnehmers vorliegt.


3.6. Weisungsbefugnis


Die Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Schulungsteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss von der Schulung führen.

3.7. Teilnahme mit einem Eignerboot


Wird die Schulung mit einem Eignerboot des Kunden durchgeführt, ist letzterer verantwortlich für die pünktliche Bereitstellung, die Sicherheitsausrüstung und technische Sicherheit des Bootes. Wir behalten uns vor, die Nutzung eines Bootes abzulehnen, sollten begründete Zweifel an der Sicherheit des Fahrzeugs oder die Eignung bei den vorherrschenden Bedingungen bestehen.


4. Törns


4.1. Anmeldung


Der Kunde ist an seine Anmeldung zu unseren Törns eine Woche gebunden. Es sei denn, dass die Annahme der Anmeldung unter regelmäßigen Umständen zu einem früheren Zeitpunkt zu erwarten ist. Nach Prüfung der Verfügbarkeit der Leistung bestätigen wir die Anmeldung bzw. erklären die Ablehnung. Bei Terminbestätigung werden 50 % des Vertragsentgeltes fällig.

4.2. Persönliche Voraussetzung


Voraussetzung für die Törnteilnahme ist, dass der Teilnehmer nicht an ansteckenden Krankheiten oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen leidet, die den ordnungsgemäßen Törnablauf gefährden können.

4.3. Durchführung des Törns


4.3.1. Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich.

4.3.2. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch uns zur Verfügung gestellt. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf sich verspätende Teilnehmer zu warten. Wird der Törn mit einem Eignerboot des Kunden durchgeführt, ist letzterer verantwortlich für die pünktliche Bereitstellung, die Sicherheitsausrüstung und technische Sicherheit des Bootes. Wir behalten uns vor, die Nutzung eines Bootes abzulehnen, sollten begründete Zweifel an der Sicherheit des Fahrzeugs oder die Eignung bei den vorherrschenden Bedingungen bestehen.

4.3.3. Der Törnablauf kann aufgrund von höherer Gewalt, wie Streik, Krankheit, Wetterbedingungen, und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen sowie bei Sicherheitsbedenken von der angegebenen Struktur unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer abweichen. Sofern ein Termin ausfällt, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und ein Ersatztermin vorgeschlagen.

4.4. Vertragsrücktritt


Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung erstattet. Eine Erstattung ab 2 Wochen vor Törnbeginn ist ausschlich beim Eintreten höherer Gewalt (z. B. ungeeignete Wetterbedingungen) möglich.

4.5. Weisungsbefugnis


Die Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen.

4.6. Haftung


Verursachen Törnteilnehmer fahrlässig oder mutwillig Schaden, sind sie dafür im vollen Umfang haftbar.

4.7. Törnablauf


4.7.1. Die Törnablauf (Route, Zeitplan) wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew/Teilnehmern festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch unter Berücksichtigung der Interessen der Crew/Teilnehmer gegeben erscheint und zumutbar ist.

4.7.2. Der Törnablauf kann aus Gründen höherer Gewalt, wie Streik, Krankheit, Wetterbedingungen, und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen sowie bei Sicherheitsbedenken geändert werden. Die Entscheidung obliegt dem Schiffsführer unter Berücksichtigung der Interessen der Crew/Teilnehmer.


5. Haftung


Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Im Übrigen haften wir wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Durchführung von Schulungen und Törns mit Eignerbooten, die nicht in Besitz von 2water liegen, ist der Eigentümer bzw. die Personen, die mit Zustimmung des Eigentümers das Boot nutzt, Schiffsführer und hält somit die Verantwortung für Besatzung und Material.

Öffnungszeiten

in Abhängigkeit von Wetterlage und organisierten Events

1. Apr - 31. Okt

Mo & Di Ruhetag
Mi bis So bitte telefonisch oder per Mail Termine vereinbaren, KEINE festen Präsenzzeiten
Finanziert von der Europäischen Union.

Finanziert von der Europäischen Union.

Vorhaben: Erwerb eines Motorbootes für das Wassersportzentrum 2water
Bewilligungszeitraum: 15.04.2026 bis 31.10.2026